Attraktive Prämie für E-Mobilität!

Ab sofort können Sie als Besitzer eines Elektrofahrzeugs bares Geld verdienen: Im Rahmen des Förderinstrumentes THG-Quote belohnt der deutsche Gesetzgeber Ihr Engagement zur Reduzierung von Treibhausgasen.

Unseren Kunden bieten wir daher einen exklusiven Service an: Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner greenAir sichern Sie sich innerhalb weniger Minuten Ihren CO2-Bonus in Höhe von 240€*. Die Beantragung ist unkompliziert, sicher und schnell. Es wird lediglich ein Foto oder Scan Ihres Fahrzeugscheins benötigt. Das Beste: Solange Sie als Fahrzeughalter erfasst sind erhalten Sie die Prämie jedes Jahr aufs Neue!


Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten jedes Jahr die vollen 240€ Prämie*
  • Gilt für Neuzulassungen sowie für bereits angemeldete Fahrzeuge
  • Einfache Registrierung innerhalb weniger Minuten
  • Gilt auch für Firmen- und Leasingfahrzeuge

Unkomplizierte Abwicklung:

            1. Bei greenAir registrieren

            2. Foto des Fahrzeugscheins hochladen

            3. Jährliche Prämie in Höhe von 240€ erhalten*

*Sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern muss die Zahlung eventuell angepasst werden. Darüber werden Sie von greenAir rechtzeitig informiert


Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote

Was ist die THG-Quote?

Firmen, die in großen Mengen umweltschädliche Treibhausgase verursachen, sind seit Beschluss der EU-Richtlinie 2018/2001 dazu verpflichtet, diese CO2-Emissionen durch finanzielle Abgaben auszugleichen. Durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) sollen Mineralölunternehmen die Umstellung vom fossilen Antrieb hin zur Elektromobilität mitfinanzieren.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass seit dem 01.01.2022 privaten Haltern von E-Autos Erlöse aus den CO2-Strafzahlungen dieser Unternehmen zustehen. Gemeinsam mit unserem Partner greenAir kümmern wir uns um die Einreichung und Antragsstellung beim Umweltbundesamt und Zoll, die Bündelung der CO2- Zertifikate sowie deren Verkauf an die Mineralölgesellschaften.

Welche Fahrzeuge sind berechtigt?

Antragsberechtigt sind alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die über einen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) verfügen. Hybrid-Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Die Prämie kann sowohl für Privatfahrzeuge, als auch für Firmen- und Leasingfahrzeuge beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um die Prämie zu erhalten wird der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt.

Können auch mehrere Fahrzeuge registriert werden?

Dies ist möglich. Sie erhalten die Prämie für jedes Elektrofahrzeug, für das Sie als Fahrzeughalter erfasst sind.


*Angebotspreis netto ohne gesetzliche USt. / brutto inkl. gesetzliche USt.
Ein Angebot für Gewerbekunden. Inklusive Überführungskosten.
Abb. zeigt Renault Master mit Sonderausstattung